Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten und neuverlegte Leitungen müssen laut §61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) auf Funktion geprüft werden und dicht sein. Daher sind gewerbliche Kanalnetzbetreiber vor Bj. 1990 und private vor Bj. 1965 verpflichtet, ihre Entwässerungssysteme bis zum 31. Dezember 2015 überprüfen zu lassen. Alle späteren Bj. bis 2020 Die Überwachungspflicht umfasst eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 bei Neuverlegung, oder ATV M 143 Teil 6 bei bestehenden Leitungen. Bei der Druckprüfung werden sämtliche Leitungsabschnitte durch Absperrblasen verschlossen und mit Wasser oder Luft unter Druck gesetzt. Der Druck muss über einen bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Die Messergebnisse werden über einen Computer ausgewertet und protokolliert. Die Funktionsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die nachweislich zugelassen sind. Die RAS Stracke ist zertifiziert und von der Handwerkskammer in die Landesliste eingetragen. Infos unter: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm |
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